AGB's
Technische Bestimmungen für SUZUKI B-King-Trophy ab 2012 – korrigierte Version
Um die Fairness im Wettbewerb zu steigern, respektive zu gewährleisten, können Ergänzungen/Änderungen zu den Technischen Bestimmungen jederzeit von der Frankonia AG vorgenommen werden.
Eine entsprechende Benachrichtigung an die Teilnehmer erfolgt per e-mail.
Dieses Reglement gilt für GSX1300BK und GSX1300BKA (mit ABS).
1. Bestimmungen für B-King Trophy
Die zum Wettbewerbseinsatz gelangenden SUZUKI B-King’s benötigen keine FIM-Homologation. Die Motorräder müssen jedoch in Hinsicht der Sicherheit, den technischen Bestimmungen der FIM für Straßenrennen entsprechen.
Das Erscheinungsbild der B-King-Trophy-Motorräder hat oberste Priorität und muss, ausgenommen es wird etwas anderes festgelegt, von vorne, von hinten und im Profil der homologierten Form entsprechen, wie sie vom Hersteller original produziert wurde.
Ausnahmen: Heckpartie (unterhalb des Hecks - Kotschutz & Rücklicht müssen entfernt werden) und Auspuffendstücke, sowie Original Abdeckung zwischen den Auspuffenden, dürfen ersetzt werden und müssen optisch nicht dem Original entsprechen.
2. Klasseneinteilung
Über 1250 ccm, 4 Takt, 4 Zylinder, FMS-Kategorie: OPEN, respektive Italo-King
Jeder Fahrer darf mehrere Motorräder einsetzen für Training und Rennen. Sämtliche zum Einsatz gelangenden Motorräder haben vor dem Einsatz, die technische Kontrolle der FMS zu passieren. Ein entsprechender Nachweis muss am jeweilig eingesetzten Fahrzeug ersichtlich sein.
Bei einem Motorwechsel zwischen Rennen 1 und 2 ist dies den Technischen Kommissaren der FMS mitzuteilen.
Der Einsatz von nicht kontrollierten Fahrzeugen, im Training und/oder Rennen, wird mit Ausschluss von dem betreffenden Training, respektive mit Ausschluss vom Rennen bestraft.
3. Mindestgewicht
Es besteht keine Gewichtslimite.
4. Startnummer
Diese ist gut lesbar an der Stirnseite, an der Kopfverkleidung anzubringen. Grösse, Farbe, Farbgrund und Strichdicke sind frei wählbar. Die Zahl/en müssen auf eine Distanz von mindestens 20m lesbar sein. Das Anbringen der Startnummer an der Heckpartie ist frei.
5. Kraftstoff
Alle B-King’s müssen mit bleifreiem Kraftstoff betrieben werden. Der Bleigehalt
darf max. 0,005 g/l (= unverbleit), die Motor-Oktanzahl (MOZ) max. 100 betragen Der verwendete Treibstoff (bleifrei) muss an jeder Tankstelle erhältlich sein.
Es darf auch Bio-Ethanol der Kategorie E85 verwendet werden, sofern das Fahrzeug technisch dafür vorbereitet ist.
6. Bauteile-Beschreibung
Alle nicht nachstehend aufgeführten Teile müssen so bleiben, wie sie vom Hersteller ursprünglich
für die SUZUKI GSX1300BK B-King produziert wurden.
7. Hauptrahmen und Rahmenheck
Der Rahmen muss wie vom Hersteller original für das homologierte Motorrad produziert sein.
Die Seiten des Rahmens dürfen durch Teile aus Verbundmaterialien geschützt werden. Diese
Schutzteile müssen sich an die Rahmenform anpassen.
Am Hauptrahmen dürfen weder Teile durch Schweißen hinzugefügt noch durch jegliche Art
der Bearbeitung entfernt werden.
Alle Motorräder müssen am Hauptrahmen eine Fahrzeug-Identifikationsnummer aufweisen
(Rahmen-Nummer).
Halterungen bzw. Bleche zur Motoren-Montage müssen so bleiben, wie sie ursprünglich vom
Hersteller für das homologierte Motorrad produziert wurden.
Der Hilfsrahmen (Rahmenheck) darf nicht verändert oder ausgetauscht werden.
8. Vordergabel
Die Vordergabel-Struktur (Gabelbrücken und Lenksäule, Tauch- und Standrohre) muss so bleiben, wie sie ursprünglich vom Hersteller für das homologierte Motorrad produziert wurde.
Alle inneren Serienteile und Öle der Gabel dürfen modifiziert und ausgetauscht werden. Die
Gabelverschlüsse dürfen abgeändert oder ausgetauscht werden.
Die Höhe und Position der Vordergabel (Standrohre) im Verhältnis zur Gabelbrücke ist freigestellt.
Der original Lenkungsdämpfer darf durch einen Zubehör-Dämpfer ersetzt werden. Der Lenkungsdämpfer darf nicht als Lenkanschlag fungieren.
Zum Zwecke der Gabelvorwärmung ist die Montage von Foliengabelwärmer-Sets zulässig.
Die Gleitrohre dürfen im Reparaturfall sowie auch nachträglich mit einer Nitritbeschichtung
versehen werden.
9. Hintere Schwinge
Jegliche Teile der hinteren Schwinge müssen so bleiben, wie sie ursprünglich vom Hersteller
für das homologierte Motorrad produziert wurden (einschließlich hinterem Kettenspanner), aber
eine Vorrichtung zum Aufbocken darf durch anschrauben (nur an bereits existierende Halterungen) an der hinteren Schwinge angebracht werden.
Eine Vorrichtung zum Aufbocken muss abgerundete Ecken (mit großem Radius) haben. Befestigungspunkte für diese Montageständer müssen an der Schwinge fest angebracht sein.
Die Bremszange darf an der Schwinge dauerhaft in einer Position fest arretiert werden.
10. Hintere Federungssysteme
Das hintere Original Federbein muss beibehalten und darf äusserlich nicht modifiziert werden. Die Original-Befestigungen am Rahmen und an der hinteren Schwinge und die Original Hebel und Hebelübersetzungen müssen beibehalten werden.
Die Feder des hinteren Federbeins und alle inneren Serienteile und Öle des Federbeins, dürfen modifiziert und/oder ausgetauscht werden.
11. Räder/Felgen
Die Original-Räder und Felgen und die damit zusammenhängenden Teile, dürfen gegenüber dem am homologierten Motorrad angebrachten Teile, nicht geändert bzw. ausgetauscht werden.
Austausch und Modifikationen der Distanzstücke sind gestattet.
Es sind keine Änderungen an den Achsen oder den Befestigungspunkten der vorderen
und des hinteren Bremssattels zulässig.
12. Bremsen
Die vorderen und hinteren Bremsscheiben und Bremssättel, inklusive der Aufnahmen dürfen ausgetauscht werden. Ein Zusatzelement zur Befestigung von Zubehör-Bremszangen an den Original Befestigungspunkten ist erlaubt. Die Kontrolle und Freigabe durch den technischen Kommissär der FMS bleibt vorbehalten.
Außendurchmesser der Bremsscheiben und Belüftungssysteme müssen innerhalb der Masse bleiben, wie sie ursprünglich vom Hersteller für das homologierte Motorrad produziert wurden.
Für den Außendurchmesser der Bremsscheiben gilt eine Toleranz von 1,5 mm.
Bei der Dicke der Bremsscheiben gilt eine Toleranz von bis 0,7 mm. Das Mindestmaß, welches
als Verschleißgrenze von SUZUKI Motor Corp.-Japan gem. Homologation für das
Modell angegeben ist, gilt 5,0 mm, vorne und hinten.
Innenbelüftete Bremsscheiben sind nicht gestattet.
Die Bremsscheiben müssen aus Eisenmaterial sein.
Die Bremsscheiben können schwimmend gelagert sein, Floater sind freigestellt.
Der vordere und hintere Hauptbremszylinder kann durch ein Zubehörprodukt ersetzt werden. Bremsflüssigkeits-Vorratsbehälter darf modifiziert oder ausgetauscht werden.
Die Anordnung des hinteren Hauptbremszylinders und dessen Vorratsbehälter ist freigestellt.
Die vorderen und hinteren Bremsleitungen sind freigestellt. Schnellverbindungen dürfen verwendet werden. Die Verzweigung der vorderen Bremsleitungen für die beiden vorderen
Bremssättel muss oberhalb der unteren Gabelbrücke erfolgen.
Die vorderen und hinteren Bremsbeläge können ausgetauscht werden. Belag-Arretierungsstifte können durch Schnellwechsel-Systeme ersetzt werden. Zusätzliche Bremsbelüftungs-Systeme sind nicht gestattet.
Eine zusätzliche Handbetätigung der Hinterradbremse (sog. Daumenbremse) ist gestattet.
Hinter- und Vorderradbremse müssen unabhängig von einander wirksam sein.
Eine Überprüfung unterliegt dem technischen Kommissar.
Das Verwenden des Original ABS-Bremssystems ist erlaubt. Änderungen am Bremskreislauf sind erlaubt.
13. Reifen
Fahrer mit einem persönlichen Eigengewicht (gemessen in Unterwäsche) von weniger als 120,0 kg, dürfen für offizielle Trainingsläufe (Zeittraining) und Rennen ausschliesslich die folgenden Reifen verwenden:Metzeler Racetec Slick, Misch-Code K2 (vorne: 120/70R17 und hinten: 190/55R17 oder 190/60R17)Metzeler Racetec Rain, Misch-Code K1 (vorne: 120/70R17 und hinten: 190/60R17)
Die Reifengrössen, -typen und Misch-Codes werden an der technischen Abnahme und in Stichproben vor Einfahrt zum Zeittraining und Rennen überprüft. Eine ausführliche Kontrolle kann zudem im Parc-fermé nach dem Rennen stattfinden. Die Verwendung von Reifenwärmern ist gestattet.
Die Anzahl der zu verwendenden Reifen pro Renn-Wochenende ist nicht limitiert.
Für Fahrer mit einem Lebendgewicht von 120,0 kg und mehr, ist die Reifenwahl somit frei gegeben.
14. Fußrasten/Fußbedienteile
Fußrastenanlagen können ersetzt werden, jedoch müssen die Halterungen am Rahmen an
den Original-Befestigungspunkten verbleiben.
Fußbetätigungseinrichtungen können zur Umkehr der Gangwahl verändert werden, Schaltinnenteile (im Getriebe/Motor) dürfen nur zur Umkehr der Gangwahl verändert werden.
Fußrasten können starr oder klappbar sein, bewegliche Fußrasten müssen dann jedoch über
einen Mechanismus verfügen, der sie in ihre normale Position zurückbringt.
Die Fußrastenenden müssen mit einem Kugelradius von mindestens 8 mm abgerundet sein.
Starre Metall-Fußrasten müssen ein Ende (Stopfen) aufweisen, das dauerhaft angebracht ist
und aus Plastik, Teflon oder einem gleichwertigen Material besteht (Radius mind. 8 mm).
15. Lenker und Handbedienteile
Lenker und Handbedienteile können ausgetauscht, bzw. in ihrer Position geändert werden.
Folgende Masse müssen eingehalten werden:
-Breite des Lenkers: mindestens 70 cm, maximal 85 cm, von L’ende zu L’ende gemessen
-Höhe der Griffenden: mind. 10cm, max. 20cm oberhalb der oberen Gabelbrillenkante gemessen
Kupplungs- und Bremshebel können durch einen Nachrüstsatz ersetzt werden, ggf. mit manueller Nachstellvorrichtung. Gasgriff und –kabel ist frei wählbar. Ein Zündunterbrecherschalter muss am Lenker montiert sein.
16. Verkleidungsteile & Radabdeckung, etc.
a) Verkleidungen und Radabdeckung vorne, müssen im äußeren Erscheinungsbild eindeutig
der homologierten Form entsprechen, wie sie ursprünglich von Hersteller produziert
wurden.
b) Die Kopfverkleidung muss durch die im Kit enthaltenen Teile (Lampeneinsatz) ergänzt werden. Die Kopfverkleidung kann durch eine andere ersetzt werden, sofern optisch kein Unterschied zum Original feststellbar ist.
c) Es ist keine Windschutzscheibe zulässig. Ein Windabweiser mit maximaler Höhe von 20 cm, gemessen ab dem höchsten Punkt der Lenkkopfmutter ist erlaubt. Die maximale Breite darf 25 cm nicht überschreiten.
d) Die Original Seitenprofile am Tank (Plastik) können durch andere ersetzt werden, sofern optisch kein Unterschied zum Original feststellbar ist.
e) Die Original Sattel-/Heckabdeckungen (Plastik) können durch andere ersetzt werden, sofern optisch kein Unterschied zum Original feststellbar ist.
f) Die kombinierte Halterung für Instrumente/ Kopfverkleidung kann ersetzt werden.
g) Die Motorseitendeckel dürfen im Sinne der Sicherheit modifiziert und müssen beidseitig mit Schutzabdeckungen (im Kit enthalten) versehen werden.
h) Die vordere Radabdeckung kann ersetzt werden durch ein äußerlich mit dem Original
identisches Teil. Die hintere Radabdeckung darf modifiziert, ausgetauscht oder demontiert
werden. Die Befestigungspunkte müssen dem Original entsprechen.
i) Die Befestigungspunkte für Verkleidungsteile am Vorder- oder Hinterrad, müssen sich entweder an der Schwinge oder der Gabel befinden.
j) Kein Teil darf über die grösste Rahmenbreite hinausragen (ausgenommen: Motordeckel und deren Abdeckung, Lenker, Fussraster, Tank-Seitenteile und Sturzpads).
k) Alle exponierten Kanten müssen abgerundet sein.
17. Kraftstofftank
a) Es sind keine Änderungen am Kraftstofftank gestattet.
b) Der Benzinauslass und die Benzinpumpe muss so bleiben, wie dies ursprünglich vom Hersteller für das homologierte Motorrad produziert wurde.
c) Das chromfarbige Plastik-Originalteil welches Tankdeckel und Zündschloss umfasst, darf weder modifiziert noch ausgetauscht, noch weggelassen werden.
d) Der komplette Kraftstofftankverschluss darf nicht verändert werden.
e) Benzintanks müssen mit Tankschaum (vorzugsweise „Explosafe®“) gefüllt sein.
18. Sitz
Sitz, Sitzbasis und die damit verbundenen Verkleidungsteile können durch Teile ersetzt werden,
deren äußeres Erscheinungsbild von vorne, von hinten und im Profil, den ursprünglich vom Hersteller produzierten Teilen entspricht. Der obere Teil der hinteren Sitzverkleidung (Soziussitz) muss in einen Einzelsitz (Anm.: Höcker) umgewandelt werden. Dieser kann auf der Unterseite zum Rad hin per Abdeckung geschlossen sein.
Die Austauschteile für Sitz/Höcker müssen optisch dem Original entsprechen. Alle exponierten Kanten müssen abgerundet sein.
19. Kabelbaum
Der Kabelbaum darf verändert oder ausgetauscht werden.
20. Batterie
Größe und Typ der Batterie darf geändert werden.
21. Wasser- und Ölkühler
Zusätzliche oder grössere Wasser- und/oder Ölkühler sind gestattet, sowie die hierfür erforderlichen Anschlüsse.
Als Form ist nur ein Quadrat, Rechteck, Dreieck oder Trapez mit ebenen Seitenflächen zulässig.
Die Anbringung des Bauteils ist nur mittig und innerhalb der Motorenbreite zulässig, darf also nicht über die Breite des Motors hinaus stehen. Die seitlichen Kühlerabdeckungen müssen wie im original montiert sein. Diese dürfen gegen andere Teile ersetzt werden, sofern sie optisch dem original entsprechen.
Der vorhandene Wärmetauscher darf modifiziert, ersetzt bzw. entfernt werden.
Das Anbringen von zusätzlichen Kühler-Ventilatoren ist erlaubt.
Der Kühler-Ausgleichsbehälter darf modifiziert werden.
Die Kühlerschläuche von und zum Motor können gewechselt werden.
Der Thermostateinsatz darf entfernt oder modifiziert werden.
Kühlwasser ist ausschließlich ohne Zusätze (Frostschutzmittel) zugelassen.
22. Airbox
Der Luftfilterkasten (Airbox) kann modifiziert oder ausgetauscht werden. Der Luftfiltereinsatz darf modifiziert oder entfernt werden. Die Airbox muss um die Ansaugtrichter der Einspritzanlage komplett geschlossen sein. Die Einspritzanlage darf komplett innerhalb der Airbox liegen.
Die Airbox-Ablaufleitungen müssen verschlossen sein. Alle Motorräder müssen über ein geschlossenes Entlüftungssystem verfügen. Der Öl-Entlüftungsschlauch muss angeschlossen sein und in die Airbox oder einen anderen Ölauffangbehälter münden.
23. Kraftstoff-Einspritzung
Änderungen sind gestattet.
Bei den Einspritzdüsen muss es sich um Standardteile des homologierten Modells handeln.
Ansaugtrichter sowie Verbindung zwischen Einspritzkörper/Drosselklappengehäuse und Zylinderkopf sind freigegeben. Änderungen an der originalen Kraftstoffpumpe oder am originalen
Druckregler sind gestattet. Elektronische und mechanische Anreicherungsvorrichtungen dürfen entfernt werden. Das Austauschen der kompletten Einspritzeinheit ist nicht erlaubt.
In der Länge variable Ansaugtrakte, die in Funktion treten, wenn der Motor arbeitet, sind nicht
erlaubt.
Die Drosselklappe darf nicht ausgetauscht oder modifiziert werden.
Der Rechnerchip für die Einspritzsteuerung (EPROM) kann ausgetauscht werden.
Die Verwendung von Flash RAM zur Kraftstoffeinspritzungs-Auswertung ist gestattet. Eine zusätzliche Kontrolleinheit zur Veränderung der Kraftstoffmischung darf angebracht werden und
muss an den originalen Verbindungen befestigt werden. Die Original Drahtspule muss unverändert bleiben.
24. Kraftstoffzuführung
Die Kraftstoffleitungen können ausgetauscht werden. Schnellverbindungen dürfen verwendet
werden. Kraftstoffbelüftungsleitungen können ausgetauscht werden.
Der Kraftstofffilter kann ausgetauscht werden.
25. Zylinderkopf
Es sind Änderungen gestattet. Es darf Material hinzugefügt oder entfernt werden, jedoch muss der Original Zylinderkopf als Basis verwendet werden.
Die Zylinderkopfdichtung darf ausgetauscht werden. Die Ventile, Ventilsitze, Führungen, Federn und Haltevorrichtungen dürfen verändert, respektive ausgetauscht werden.
26. Nockenwelle
Änderungen sind gestattet. Kette/ Kettenspanner und Gleit-Spannschienen können ersetzt und modifiziert werden. Spannvorrichtungen für Zahnriemen sind freigestellt.
27. Nockenwellenzahnräder
Die Nockenwellenzahnräder können modifiziert oder ausgetauscht werden, um andere Steuerzeiten zu ermöglichen.
28. Kurbelwelle
Änderungen sind gestattet.
29. Ölpumpe und Ölleitungen
Änderungen an der Ölpumpe sind gestattet. Ölleitungen dürfen geändert oder ausgetauscht werden.
Die unter Überdruck stehenden Ölleitungen müssen, wenn sie ausgetauscht wurden, metallverstärkt sein und gepresste oder geschraubte Anschlüsse besitzen (analog Original).
30. Pleuel
Änderungen sind gestattet.
31. Kolben, etc.
Änderungen sind gestattet. Dies gilt auch für Kolbenringe, -bolzen, etc.
32. Zylinder
Änderungen sind gestattet, jedoch muss der Original-Zylinder als Basis verwendet werden.
33. Kurbelgehäuse und andere Motorgehäuse
Arbeiten und Änderungen im Inneren des Motorgehäuses sind gestattet. Es dürfen von aussen keine Änderungen sichtbar sein. Zündung, Kupplung und Schutzkappen: Änderungen sind gestattet.
Sturzgefährdete, Öl führende Bauteile (z. B. Motor- und Getriebegehäuse sowie Zündungs-,
Kupplungs- und Lichtmaschinendeckel) müssen durch zusätzliche Abdeckungen aus Stahl,
Leichtmetall, Karbon- , Kevlar-, oder stabile Verbund-Materialien geschützt werden.
Verstärkte Motor-Seitenabdeckungen zum Schutz des Motors, müssen montiert werden. Zumindest müssen die im Kit gelieferten Abdeckungen verwendet werden.
Änderungen an den Seitendeckeln für Lichtmaschine und Kupplung sind im Hinblick einer gesteigerten Sicherheit erlaubt.
34. Übersetzung/Getriebe
Änderungen sind gestattet. Elektronische Schnellschalthilfe (Zündunterbrecher) und Schaltblitz sind zulässig. Ritzel, Kettenrad, Kettenteilung und -größe können geändert werden.
35. Kupplung
Änderungen sind gestattet. Reib-, Mitnehmerscheiben und Kupplungsfedern können ausgetauscht werden, jedoch müssen die jeweilige Anzahl und die Betätigung wie original verbleiben.
Der Flüssigkeits-Vorratsbehälter darf modifiziert oder ausgetauscht werden.
36. Zündung/Motorenmanagement
Zündbox und Motorenmanagement/CDI können geändert oder ausgetauscht werden.
Der Zündungsrotor und der dazugehörige Sensor (Pick-up) dürfen geändert oder
ausgetauscht werden.
Zündkerzen, Zündkabel und Zündkerzenstecker dürfen ausgetauscht werden.
Die Verwendung eines Zündunterbrecherschalters zur Optimierung der Schaltvorgänge, ist
gestattet.
37. Lichtmaschine, Generator, Elektrischer Starter, Zündschloss
Änderungen sind gestattet. Der Elektrostarter (mit allen dazugehörigen Antriebsteilen
und Verbindungen) darf jedoch nicht ausgebaut werden und muss funktionstüchtig sein.
Das Zündschloss (inkl. Verkabelung) und dessen Position auf dem Tank, muss Original bleiben und darf weder geändert noch ersetzt werden. Die Zündung muss durch den Original Schlüssel und das Original Zündschloss aktiviert werden.
38. Auspuff-System
Auspuffkrümmer, Sammelrohr und Schalldämpfer kann getauscht oder modifiziert werden.
Platzierung und Anordnung des/der Schalldämpfer müssen wie homologiert bleiben.
Die Anzahl und Form der Austrittsöffnung vom Auspuffrohr/Schalldämpfer ist freigestellt und
darf keine scharfkantigen Enden aufweisen.
Das Geräuschlimit beträgt 107 dB/A, mit einer Toleranz von 1 dB/A. Diese Werte dürfen über
den Gesamtveranstaltungszeitraum nicht überschritten werden. Geräuschmessungen werden bei der technischen Abnahme der FMS gemacht, bei 4’750 U/Min. (entspricht 50% der Nennleistungsdrehzahl), im Abstand von 50cm im Winkel von 45°.
39. Fremdteile zur Leistungssteigerung
Jegliches Anbringen und/oder Verwenden von irgendwelchen Fremdteilen die der Leistungssteigerung dienen (wie z.B. Turbo, Lachgas, etc.) ist untersagt.
Hingegen ist das Verwenden von Chip-Tuning erlaubt.
40. Befestigungs-/Verbindungselemente
Serienbefestigungen/Verbindungen (Anm.: z. B. Schrauben, Bolzen, etc.) können ersetzt werden.
Titan-Befestigungen dürfen verwendet werden. Diese Befestigungen können zur Aufnahme von Sicherheitsdraht durchbohrt werden. Verkleidungshalter können getauscht werden.
Aluminium-Befestigungen dürfen nur an nicht hoch belasteten oder nicht tragenden Teilen
verwendet werden.
Eine Halterung für das Anbringen eines Impulsgebers (Zeitmessung) ist vorzusehen.
41. Nachstehende Teile dürfen gegenüber den Original-Teilen geändert oder ausgetauscht werden:
Die elektronische Geschwindigkeitslimitierung auf 250km/h darf aufgehoben werden.
Jede Art von Schmierung, Brems- oder Dämpferflüssigkeit kann verwendet werden.
Jede Art von Zündkerzen kann verwendet werden.
Jede Art von Schlauch (wenn vorhanden) bzw. Schlauch-Ventilen darf verwendet werden.
Auswuchtungsgewichte dürfen entfernt, ausgetauscht oder hinzugefügt werden.
Dichtungen und deren Material sind frei.
Äußere Farb-Deckschicht und Beschriftungen.
Der Drehzahlmesser darf gegen ein Zubehörprodukt ausgetauscht werden. Ein funktionstüchtiger Drehzahlmesser muss angebracht sein.
42. Nachstehende Teile dürfen entfernt werden
– Lichter und Reflektoren
– Instrumente inkl. Kabel und Instrumentenhalter
– Hupe
– Kennzeichen-Halterung
– Werkzeugbehälter
– Tacho, Antriebswelle und Antrieb (falls der Tacho belassen wird, muss er während dem
Einsatz in offiziellen Trainings und Rennen abgedeckt sein)
– Kühler-Ventilator und Verkabelung
– Beifahrer-Fußrasten und deren Halterung (muss entfernt werden)
– Kettenschutz, sofern er nicht in der Radabdeckung integriert ist
– Teile, die am Hilfsrahmen angeschraubt sind
– Abgas-Reinigungssystembestandteile innerhalb oder im Umfeld der Airbox
– Stellmotoren und deren Seilzüge aus dem Bereich der Auspuffanlage
– Lambda-Sonde
– Sekundär-Luftsystem
– Der Seitenständer kann entfernt werden, jedoch müssen fest angebrachte Halterungen
belassen werden.
43. Nachstehende Teile müssen geändert oder ersetzt werden
Die B-King’s müssen mit einem funktionierenden Zündunterbrecherschalter oder -knopf ausgerüstet sein, der entweder auf der rechten oder auf der linken Seite des Lenkers (in Reichweite der am Handgriff liegenden Hand) angebracht ist und ein Abstellen des laufenden Motors ermöglicht.
Die Drosselklappen müssen automatisch schließen, wenn der Fahrer den Gasgriff loslässt.
Der eingebaute Original Sturzschalter ist zwingend vorgeschrieben und muss funktionstüchtig sein.
Sollte die Funktion nach dem Qualifikationstraining bzw. Rennen nicht innerhalb von 15 Sekunden gewährleistet sein, wird das erreichte Resultat gestrichen.
Alle Ablass-/Einlassschrauben, für jegliche Flüssigkeiten, müssen mit Draht gesichert sein. Außen liegende Schrauben und Bolzen, die im Bereich des Ölstroms liegen, müssen mit Draht und außen liegende Ölfilter zuverlässig gesichert sein.
Alle vorhandenen Entlüftungs- und Überlaufleitungen müssen über vorhandene Auslässe ableiten, wobei das ursprünglich geschlossene System beibehalten werden muss. Direkte Emission in die Atmosphäre ist verboten.
Der Auslass der Ölentlüftungsleitung, muss in einen Auffangbehälter münden, der an einer leicht zugänglichen Stelle angebracht ist und vor dem Start eines Rennens geleert sein muss. Das Mindestvolumen dieses Behälters muss für die Getriebeentlüftung 250 ccm, für die Motorenentlüftung 500 ccm betragen.
Alle B-King’s müssen über ein geschlossenes Entlüftungssystem verfügen.
Rücklicht und hintere Blinker müssen entfernt werden. Vordere Blinkergläser sind zu entfernen, jedoch muss das Profil und die Vorderansicht der B-King beibehalten werden. Die Optik der vorderen Blinker, die in der Tankverkleidung integriert sind, muss beibehalten werden.
Die entstandenen Blinker-Öffnungen müssen mit einem geeigneten Material verschlossen oder abgedeckt werden.
44. Zusatz-Ausrüstung
Im Original nicht vorhandene Zusatzausrüstung kann montiert werden (Datenerfassungsgeräte, Computer, Aufzeichnungsgeräte, etc.) Hierfür erforderliche Befestigungsbohrungen bis 6 mm sind zulässig. Elektronische Fahrhilfen sind zulässig.
FRANKONIA AG
Roland Müntener
Direktor
